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Der Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente bleibt auch dann in vollem Umfang bestehen, wenn die gesetzliche Unfallversicherung gleichzeitig eine Verletztenrente zahlt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg jetzt entschieden (Aktenzeichen: L 9 R 153/09). Zur Begründung heißt es, die Verletztenrente dürfe nicht als Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.
Bei dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Mann nach dem Tod seiner Ehefrau Witwerrente beantragt. Neben der gesetzlichen Altersrente von etwa 1.000 Euro erhielt er auch eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft in Höhe von etwa 675 Euro. Die Witwerrente wurde dem Mann zwar generell bewilligt, aber nicht ausgezahlt, da Altersrente und Unfallrente nach Auffassung des zuständigen Rentenversicherungsträgers anteilig als Einkommen zu berücksichtigen waren und der gesetzliche Freibetrag überschritten werde.
Dennoch urteilte das LSG zugunsten des Witwers. Die Verletztenrente von der Unfallversicherung müsse als steuerfreie Einnahme anrechnungsfrei bleiben, entschieden die Sozialrichter. Dem Hinterbliebenen stehe deshalb rückwirkend auch eine Witwerrente zu.
Quelle:
Ihre-Vorsorge.de
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.1.2011, L 9 R 153/09
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